Niederschrift (Briefwahl)

Frage 1 von 8

In bestimmten Fällen dürfen rote Wahlbriefe nicht zur Wahl zugelassen werden und die darin befindlichen blauen Stimmzettelumschläge auch nicht für die spätere Stimmenauszählung in die Wahlurne eingeworfen werden. Müssen Sie einen solchen Fall in der Briefwahlniederschrift vermerken?

Antwort